Krankenkassen
Krankenkassen
Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse!
KOSTENÜBERNAHME VON AUSLANDSBEHANDLUNGEN FÜR GESETZLICH VERSICHERTE
Für gesetzlich versicherte deutsche Patienten gilt das Prinzip der freien Arztwahl nicht nur im Inland, sondern auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Bitte lesen hier Sie die Patientenmobilitätsrichtline des Bundesministerium für Gesundheit!
Dennoch ist zu beachten: Eine Versorgung mit Zahnersatz ist bei den gesetzlichen Krankenkassen genehmigungspflichtig.
KOSTENÜBERNAHME VON AUSLANDSBEHANDLUNGEN FÜR PRIVAT VERSICHERTE
Für privat Versicherte existieren keine einheitlichen Vorgaben. Entscheidend ist, was in Ihrem Versicherungsvertrag und Ihrem individuellen Tarif geregelt ist. Privatpatienten sollten sich vor Behandlungsbeginn direkt an ihre Krankenversicherung wenden, um den Leistungsumfang zu klären.
Bei Gesetzlichen Krankenkassen muss der Heil- und Kostenplan vorher genehmigt werden
Bei Zahnbehandlungen im Ausland müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen bis zu dem Betrag erstatten, den sie auch im Inland bezahlen müssten. Das gilt aber nur bei Behandlungen in anderen EU-Ländern. Die Kosten von privatärztlichen oder medizinisch nicht anerkannten Leistungen können die Kassen verweigern.
Bei gesetzlichen Krankenkassen muss der Heil- und Kostenplan vor der zahnärztlichen Behandlung bei uns genehmigt werden. Dies ist ebenfalls bei einer Privatversicherung und Sondertarifen für Zahnersatz unbedingt empfehlenswert!
Die Unterlagen müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor dem Eingriff einreichen. Die Kasse muss Ihnen dann bestätigen, ob sie die Behandlung genehmigt und welchen Anteil der Kosten sie übernimmt.
Der Heil- und Kostenplan, welcher von einem ausländischen Zahnarzt aushändigt wird, muss den deutschen Richtlinien entsprechen.
Unsere Klinik händigt Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag über Leistungen aus, welche der GFZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) Aufschlüsselung entspricht und somit leicht bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden kann.
Unsere Kundenberater können Ihnen jederzeit in Bezug auf die Rückerstattung von zahnärztlichen Leistungen von Ihrer Krankenkasse Rede und Antwort stehen. Ebenfalls können wir für Sie die Komminikation mit Ihrer Krankenkasse übernehmen.
ZUNÄCHST SELBST BEZAHLEN - JEDOCH BEI UNS GIBT ES AUSNAHMEN!
Die Kosten für eine Auslandsbehandlung müssen Patienten in der Regel zunächst selbst bezahlen. Bitte sehen Sie den hierzu den Menüpunkt “ZAHLUNGEN”
Die detaillierte und quittierte Rechnung von unserer Klinik reichen Sie im Anschluss an die Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Fragen Sie Ihre Ansprechpartnerin auf deutsch:
CZIBULYA Enikő
Tel: +36209806978