Krankenkassen

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Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse!


KOSTENÜBERNAHME VON AUSLANDSBEHANDLUNGEN FÜR GESETZLICH VERSICHERTE


Für gesetzlich versicherte deutsche Patienten gilt das Prinzip der freien Arztwahl nicht nur im Inland, sondern auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Bitte lesen hier Sie die Patientenmobilitätsrichtline des Bundesministerium für Gesundheit!

Dennoch ist zu beachten: Eine Versorgung mit Zahnersatz ist bei den gesetzlichen Krankenkassen genehmigungspflichtig.


KOSTENÜBERNAHME VON AUSLANDSBEHANDLUNGEN FÜR PRIVAT VERSICHERTE


Für privat Versicherte existieren keine einheitlichen Vorgaben. Entscheidend ist, was in Ihrem Versicherungsvertrag und Ihrem individuellen Tarif geregelt ist. Privatpatienten sollten sich vor Behandlungsbeginn direkt an ihre Krankenversicherung wenden, um den Leistungsumfang zu klären.


Bei Gesetzlichen Krankenkassen muss der Heil- und Kostenplan vorher genehmigt werden


Bei Zahnbe­hand­lungen im Ausland müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen bis zu dem Betrag erstatten, den sie auch im Inland bezahlen müssten. Das gilt aber nur bei Behand­lungen in anderen EU-Ländern. Die Kosten von privatärztlichen oder medizi­nisch nicht anerkannten Leistungen können die Kassen verweigern.

Bei gesetzlichen Krankenkassen muss der Heil- und Kostenplan vor der zahnärztlichen Behandlung bei uns genehmigt werden. Dies ist ebenfalls bei einer Privatversicherung und Sondertarifen für Zahnersatz unbedingt empfehlenswert!

Die Unterlagen müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor dem Eingriff einreichen. Die Kasse muss Ihnen dann bestätigen, ob sie die Behand­lung genehmigt und welchen Anteil der Kosten sie über­nimmt.

Der Heil- und Kostenplan, welcher von einem ausländischen Zahn­arzt aushändigt wird, muss den deutschen Richt­linien entsprechen.

Unsere Klinik händigt Ihnen einen detaillierten Kosten­vor­anschlag über Leistungen aus, welche der GFZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) Aufschlüsselung entspricht und somit leicht bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden kann.

Unsere Kundenberater können Ihnen jederzeit in Bezug auf die Rückerstattung von zahnärztlichen Leistungen von Ihrer Krankenkasse Rede und Antwort stehen. Ebenfalls können wir für Sie die Komminikation mit Ihrer Krankenkasse übernehmen.


ZUNÄCHST SELBST BEZAHLEN - JEDOCH BEI UNS GIBT ES AUSNAHMEN!


Die Kosten für eine Auslands­behand­lung müssen Patienten in der Regel zunächst selbst bezahlen. Bitte sehen Sie den hierzu den Menüpunkt “ZAHLUNGEN”

Die detaillierte und quittierte Rechnung von unserer Klinik reichen Sie im Anschluss an die Behand­lung bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Fragen Sie Ihre Ansprechpartnerin auf deutsch:

CZIBULYA Enikő

Tel: +36209806978

 

Von Montag bis Freitag

von 9:00 bis 18:00 Uhr

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